Die Gesundheitsausgaben in Deutschland sind beachtlich: 2020 wurden über 440 Milliarden Euro aufgewendet, was mehr als einer Milliarde Euro täglich entspricht. Mit durchschnittlich 6.013 Euro pro Einwohner stellt sich die Frage nach den eigenen Kosten.
Obwohl 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich versichert sind, gibt es Leistungen, die nicht von Krankenkassen übernommen werden.
Inhaltsverzeichnis
Welche Krankheitskosten Sie 2025 selbst tragen müssen
Im Gesundheitssystem unterscheidet man zwischen Kassenleistungen und individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die selbst zu zahlen sind.
Zumutbare Eigenbelastung: Was bedeutet das?
Die zumutbare Eigenbelastung ist Ihr Eigenanteil, bevor steuerliche Entlastungen greifen.
Wie viel Prozent Ihres Einkommens betroffen sind.
Die zumutbare Belastung basiert auf Familienstand, Kinderzahl und Gesamteinkünften, gestaffelt in drei Stufen:
- Stufe 1: bis 15.340 Euro
- Stufe 2: 15.340 bis 51.130 Euro
- Stufe 3: über 51.130 Euro
Die Belastung liegt zwischen einem und sieben Prozent, wobei Alleinstehende ohne Kinder in der höchsten Stufe sieben Prozent tragen, Familien mit drei oder mehr Kindern in niedrigeren Stufen nur ein Prozent.
Beispiele für typische Selbstzahler-Leistungen
IGeL-Leistungen umfassen hauptsächlich Vorsorgeuntersuchungen wie:
- Brustultraschall
- Glaukom-Früherkennung
- PSA-Test
Der Medizinische Dienst Bund warnt: Viele dieser Leistungen bringen wenig Nutzen. Von 60 geprüften Leistungen wurden 31 negativ bewertet.
Was Sie absetzen können – und was nicht
Nicht alle Gesundheitsausgaben sind steuerlich absetzbar. Entscheidend ist die Anerkennung durch das Finanzamt.
Absetzbare Kosten: Medikamente, Arztbesuche, Hilfsmittel
Krankheitskosten sind als außergewöhnliche Belastungen unbegrenzt absetzbar. Dies umfasst ärztliche Behandlungen, Heilpraktiker-Honorare und ärztlich verordnete Medikamente.
Nicht absetzbar: Wellness, Diäten, Massagen
Vorbeugende Wellness-Anwendungen und Entspannungsmassagen ohne medizinische Indikation sind nicht absetzbar. Gleiches gilt für Diäten ohne ärztliche Verordnung.
Fahrtkosten und ihre steuerliche Behandlung
Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen sind vollständig absetzbar – bei ÖPNV die tatsächlichen Kosten, beim Auto 0,30 Euro pro Kilometer.
Bonusprogramme und ihre steuerliche Wirkung.
Bonuszahlungen der Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten sind seit 2025 bis zu 150 Euro steuerfrei und mindern nicht den Sonderausgabenabzug. Bei höheren Beträgen wird nur der übersteigende Teil als Beitragsrückerstattung gewertet. Boni für selbst finanzierte Maßnahmen bleiben auch über 150 Euro steuerfrei.
So weisen Sie Krankheitskosten korrekt nach
Für die steuerliche Anerkennung von Krankheitskosten sind präzise Nachweise erforderlich.
Welche Belege das Finanzamt akzeptiert
Das Finanzamt fordert Belege über Ausgaben und medizinische Notwendigkeit. Für Medikamente und Behandlungen sind Quittungen nötig mit:
- Name (ab 2025 Pflicht)
- Leistungsart
- Betrag
- Rezeptart
Wann ein Attest vom Amtsarzt nötig ist
Amtsärztliche Gutachten sind erforderlich bei:
- Kuren
- Psychotherapien
- Unterbringung behinderter Kinder
- Begleitperson
- Allgemeinen Hilfsmitteln
- Wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden
Das Attest muss vor Behandlungsbeginn vorliegen.
Was bei alternativen Heilmethoden zu beachten ist
Für alternative Heilmethoden wie Frisch- und Trockenzellenbehandlungen oder Eigenbluttherapie fordert das Finanzamt strenge Nachweise. Ein kurzes amtsärztliches Attest kann laut aktueller Rechtsprechung ausreichen. Heileurythmie benötigt nur eine hausärztliche Verordnung.
Top krankenkassen anerkennung vereinfacht den Nachweis von Krankheitskosten durch zentrale Überprüfung anerkannter Behandlungen.
Sonderfälle mit Steuerpotenzial
Fitnessstudio bei medizinischer Indikation
Fitnessstudiokosten sind nur absetzbar wenn:
- Ein amtsärztliches Attest vor Trainingsbeginn vorliegt
- Das Training unter medizinischer Aufsicht stattfindet
Besonders bei Rehabilitationsmaßnahmen sind die Erfolgsaussichten für eine steuerliche Anerkennung höher.
Liposuktion bei Lipödem: Neue Rechtsprechung
Seit März 2023 können Fettabsaugungen bei Lipödem ohne amtsärztliches Gutachten steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt rückwirkend ab 2016 für offene Steuerbescheide.
Behindertengerechte Umbauten im Haus
Absetzbar sind krankheitsbedingte Umbauten wie:
- Barrierefreie Eingänge
- Rollstuhlrampen
- Badezimmerumbauten
Nur behinderungsbedingte Mehrkosten werden anerkannt.
Pflegeheimkosten und Haushaltsersparnis
Bei Heimunterbringung sind Pflege- und Unterbringungskosten absetzbar, abzüglich der Haushaltsersparnis von 12.096 Euro (2025) bzw. 11.784 Euro (2024).
Fazit
Das deutsche Gesundheitssystem erfordert trotz umfassenden Schutzes Eigenleistungen der Versicherten. Die zumutbare Eigenbelastung, die zwischen einem und sieben Prozent des Einkommens liegt, bestimmt die steuerliche Absetzbarkeit von Krankheitskosten.
Medizinisch notwendige Behandlungen und Hilfsmittel sind absetzbar, Wellness und normale Diäten hingegen nicht. Ab 2025 müssen alle Belege den Namen der steuerpflichtigen Person enthalten.
Digitale Plattformen helfen bei der Überprüfung anerkannter Behandlungen und vereinfachen den Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Für eine optimale steuerliche Geltendmachung von Gesundheitskosten ist sorgfältige Planung und Dokumentation essentiell. Der bürokratische Aufwand kann sich besonders bei Überschreitung der Eigenbelastung lohnen.